Die Lebensversicherung ist meist als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet.
Das Grundmodell, der Vertrag zugunsten Dritter, sieht vor, dass eine Person (z.B. Erblasser) mit einem anderen (z.B. Versicherer) vertraglich vereinbart, dass der andere (z.B. Versicherer) einer dritten Person eine Leistung erbringen soll (z.B. Geld auszahlen).
Häufigstes Beispiel ist hier eben der Lebensversicherungsvertrag, der als Begünstigten nicht den Erblasser [...]
Kategorie Archiv 'Allgemein'
Der Titel “Fachanwalt für Erbrecht” wird einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin dann verliehen, wenn er/sie überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich des Erbrechts besitzt und diese nachweisen kann. Voraussetzung ist neben einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts, der Nachweis von mindestens 80 erbrechtlichen Fällen in diesem zusammenhängenden Zeitraum und die Teilnahme an 3 jeweils 5-stündigen Pflichtklausuren unter Examensbedingungen, sowie 120 theoretischen Lehrgangsstunden.
Frau [...]
Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht
Posted in Allgemein, Betreuungsrecht on Dez 14th, 2008
Jeder geschäftsfähige Mensch, d.h. jeder der wirksam Rechtsgeschäfte abschließen kann, kann Vollmachten zu seiner Vertretung erteilen. Eine Vollmacht ist grundsätzlich auch jederzeit frei widerruflich. Ausgeschlossen ist ein Vollmachtserteilung bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, wie z.B. die Eheschließung, hier kann man sich nicht vertreten lassen.
Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht auch gleich über den Tod hinaus erteilen. Dann ist [...]
Jeder geschäftsfähige Mensch, d.h. jeder der wirksam Rechtsgeschäfte abschließen kann, kann Vollmachten zu seiner Vertretung erteilen. Ausgeschlossen ist ein Vollmachtserteilung bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, wie z.B. die Eheschließung, hier kann man sich nicht vertreten lassen.
Die erteilte Vollmacht wirkt im Zweifel über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und erlischt nicht mit seinem Tod. Der Bevollmächtigte vertritt [...]
Das Erbrecht regelt die Abwicklung der Rechtsverhältnisse des Erblassers bei dessen Tod und den Übergang seines Vermögens auf seine Erben.
Jedoch kann ein Mensch auch seine Rechtsgeschäfte noch zu Lebzeiten für seinen Tod regeln.
Grundsätzlich sind Rechtsgeschäfte, die der Erblasser zu Lebzeiten für den Fall seines Todes abgeschlossen und vollständig abgewickelt hat nicht nach [...]
Durch den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge tritt der oder die Erben in die vererbbaren Rechtspositionen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes automatisch ein. Diese bestehen sowohl aus Rechten wie auch aus Pflichten.
Der Nachlass besteht deshalb meist nicht nur aus Vermögen und Vermögenswerten, sondern es sind auch Verbindlichkeiten darin enthalten. Diese werden, sind sie nicht höchstpersönlich [...]
Das Pflichtteilsrecht ist eine durch den Gesetzgeber geschaffene Konfliktslösung und ein Interessenausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers und dessen Verpflichtung gegenüber seiner Familie, die er über den Tod hinaus hat.
Jeder Mensch hat aufgrund seiner grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsfreiheit das Recht, testamentarisch frei über sein Vermögen verfügen zu können, dies bedeutet auch, dass er frei [...]
Prozesskostenhilfeformular nebst Erläuterungen zum Download
Beratungshilfeformular nebst Erläuterungen zum Download
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Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherige Erhebung von Erbschaftsteuer gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt, da bei Grundvermögen, Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Land- und Forstbetrieben zur Ermittlung der Erbschaftssteuer nicht der Marktwert herangezogen wurde, bei anderen Vermögenswerten wie Barvermögen und Aktien dagegen schon.
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Der so bestehende Missstand muss durch eine Änderung des Erbschaftsteuerrechtes [...]
Steuersätze bei Erbschaft und Schenkung
Posted in Allgemein on Nov 14th, 2008
Alte Steuersätze
Neue Steuersätze ab 2009
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Steuerpflichtiges Erbe bis … EUR
Steuersatz in % bei …
Steuerpflichtiges Erbe bis … EUR
Steuersatz in % bei …
Stkl. I
Stkl. II
Stkl. III
Stkl. I
Stkl. II
Stkl. III
52 000
7
12
17
75 000
7
30
30
256 000
11
17
23
300 000
11
30
30
512 000
15
22
29
600 000
15
30
30
5 113 000
19
27
35
6 000 000
19
30
30
12 783 000
23
32
41
13 000 000
23
50
50
25 565 000
27
37
47
26 000 000
27
50
50
über 25 565 000
30
40
50
über 26 000 000
30
50
50
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