Nachlassgericht

Sachlich zuständig für Rechts- und Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge sind die Nachlassgerichte. Sie sind spezielle Abteilungen bei den Amtsgerichten. Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Nachlassgericht hat die verschiedenste Aufgaben. Der Erblasser kann sein Testament zu Hause oder…