Mit zunehmendem Alter hat der Mensch das Bedürfnis, seine „letzten“ Belange sorgsam zu regeln. Dies häufig deshalb, da ein überlebender Ehepartner oder Kinder abgesichert sein sollen und das im Leben Erarbeitete Bestand haben soll.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, durch ein Testament oder einen Erbvertrag seinen Nachlass zu regeln. Er muss dies aber nicht. Im letzteren Falle tritt das gesetzliche Erbrecht ein, welches die Abkömmlinge und den Ehepartner des Erblassers begünstigt.
Die wesentlichen Säulen des Erbrechts sollen im Folgenden kurz skizziert werden. Detaillierte Themen und Problemstellungen entnehmen Sie bitte den Artikeln, die wir immer wieder ergänzen. Dort versuchen wir spezifische Problemstellungen aufzugreifen und Ihnen auch aktuelle Fälle der Rechtsprechung vorzustellen.
Das Erbrecht untergliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Gebiete:
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Barbara Cudina
Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Fachanwältin für Erbrecht – Mediatorin
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