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Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Mannheim | 68307 Mannheim-Sandhofen | Spinnereistr. 3-7 | Telefon: (0621) 7 89 77 66
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Das Gesetz meint mit Erblasser sowohl den Errichter eines Testaments, sowie den Verstorbenen. Jeder Mensch kann im Grunde frei über sein Vermögen verfügen, dies bedeutet auch, dass er frei bestimmen kann, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll. Doch gibt es hier einige Einschränkungen. Ehe und Familie ist durch das Grundgesetz geschützt. Der …
Nach § 1922 Abs. 1 BGB ist der Erbfall der Tod einer Person. Nur natürliche Personen, d.h. Menschen können sterben. Juristische Personen, d.h. Unternehmen werden durch Auflösung beendet. Laut dem Gesetz ist der Todeszeitpunkt nach dem Gehirntod zu beurteilen und festzulegen. Der Gehirntod ist eingetreten, wenn das Gehirn (Stammhirn) vollständig und unwiederbringlich seine Funktionen …
Die Schenkung auf den Todesfall beruht auf dem Gedanken, dass jeder zu seinen Lebzeiten mit seinem Hab und Gut nach belieben verfahren kann. Er kann es verschenken, dabei aber bestimmen, dass die Schenkung erst unmittelbar nach seinem Tod ausgeführt werden soll. Den Beschenken kann dieses Rechtsinstitut, welches einem Vermächtnis ähnelt, sogar Vorteile bringen, denn wer …