Erbschaftssteuer – Berechnungsbeispiele

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherige Erhebung von Erbschaftsteuer gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt, da bei Grundvermögen, Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Land- und Forstbetrieben zur Ermittlung der Erbschaftssteuer nicht der Marktwert herangezogen wurde, bei anderen Vermögenswerten wie Barvermögen und Aktien dagegen schon.   Der so bestehende Missstand musste durch eine Änderung des…