Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Ehegatten und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Da sie eine Lebens- und Schicksalsgemeinschaft bilden, haben sie auch meist das Bedürfnis, ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten für den Todesfall gemeinsam zu regeln. Das gemeinschaftliche Testament besteht inhaltlich eigentlich aus zwei eigenständigen Testamenten, doch haben die Erblasser den Willen, ihre Erbfolge…