Erbschaftssteuer – Berechnungsbeispiele


Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherige Erhebung von Erbschaftsteuer gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt, da bei Grundvermögen, Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Land- und Forstbetrieben zur Ermittlung der Erbschaftssteuer nicht der Marktwert herangezogen wurde, bei anderen Vermögenswerten wie Barvermögen und Aktien dagegen schon.

© Phoenixpix – Fotolia.com

 

Der so bestehende Missstand musste durch eine Änderung des Erbschaftsteuerrechtes beseitigt werden. Dies war der Grund für die Erbschaftssteuerreform. Durch sie wurde jedoch noch mehr verändert. So wurden die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner auch erbschaftssteuerrechtlich den Ehepartnern gleichgestellt.

Freibeträge

Ehepartner  € 500.000,– €
eingetr. gleichgeschl. Lebenspartner  € 500.000,– €
Kinder € 400.000,– €
Enkel  € 200.000,– €
Großeltern, Eltern € 100.000,– €
Geschwister, Neffen, Nichten  € 20.000,– €
sonstige Erben  € 20.000,– €
Steuerfrei vererbt werden können Häuser und Wohnungen an Kinder, Ehepartner oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, wenn diese 10 Jahre darin selbst wohnen. Der Wert der Immobilie ist nicht relevant.

Bei Kindern als Erben gibt es die Beschränkung, dass die Steuerfreiheit nur gilt, wenn die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Ist die Wohnfläche größer, muss nur die über 200 qm hinausgehende Fläche versteuert werden. 200 qm bleiben für das erbende Kind immer steuerfrei.

Wird das Haus oder die Wohnung jedoch innerhalb der 10-Jahres-Frist verkauft oder vermietet, fällt die Erbschaftssteuer voll an. Bei der Vermietung der Immobilie kann die Erbschaftssteuer bis zu 10 Jahren gestundet werden. Wird sie jedoch verkauft, muss sie sofort gezahlt werden.

Bei der Ermittlung der Besteuerung soll der Marktwert des Hauses oder der Wohnung herangezogen werden. Dieser wird durch das Finanzamt per Gutachten ermittelt.

Bei der Bewertung der Wohnfläche sind die allgemeinen Maßgaben heranzuziehen, wie sie auch im Mietrecht angewandt werden.

Wir sind für Sie da!

Wie können wir Ihnen helfen?
Sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen auch im Rahmen einer Online-Beratung.

Zögern Sie bitte nicht!
Fragen kostet noch nichts!

Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns kurzfristig bei Ihnen und teilen Ihnen in diesem Zusammenhang auch die entstehenden Kosten einer Beratung, – sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich, mit.

Telefon 0049 (0) 621 789 77 66
Telefax 0049 (0) 621 789 60 99

Emailinfo@fachanwalt-erbrecht-mannheim.de

Barbara Cudina
Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Fachanwältin für Erbrecht – Mediatorin

68307 Mannheim – Spinnereistr. 3-7, Eingang rechts

Ähnliche Beiträge

  • Auseinandersetzung Erbschaft

      Was bedeutet Auseinandersetzung im Erbrecht? Die Miterbengemeinschaft sind mehrere Personen, die alle Erben eines Nachlasses sind. Sie müssen sich durch Erbteilung oder auf andere Weise über den Nachlass auseinandersetzen. Einziger Sinn und Zweck der Erbengemeinschaft ist die Auflösung. Jedem Erben gehört der ganze Nachlass, beschränkt ist er aber durch die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern…

  • |

    Geschiedenentestament

      Der Ehegatte hat grundsätzlich ein gesetzliches Erbrecht, also auch einen Pflichtteilsanspruch. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr bestand. Sind die Eheleute geschieden oder wurde vom Erblasser die Scheidung beantragt oder hat er dieser zugestimmt und lagen die erforderlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vor, so verliert der Ehegatte…

  • Widerruf eines Testaments | Testament ungültig machen

    Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit für den Erblasser. Das bedeutet im Grunde kann jeder Mensch frei bestimmen, wer was und wie viel von seinem Nachlass bekommen soll. Bedingung ist jedoch, dass der Erblasser testierfähig ist, d.h. dass er die Bedeutung und Reichweite der von ihm getroffenen Verfügungen erkennt. Uneingeschränkt testierfähig sind Personen, die volljährig…

  • Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Ehegatten und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Da sie eine Lebens- und Schicksalsgemeinschaft bilden, haben sie auch meist das Bedürfnis, ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten für den Todesfall gemeinsam zu regeln. Das gemeinschaftliche Testament besteht inhaltlich eigentlich aus zwei eigenständigen Testamenten, doch haben die Erblasser den Willen, ihre Erbfolge…

  • Erblasser

    Das Gesetz meint mit Erblasser sowohl den Errichter eines Testaments, sowie den Verstorbenen. Jeder Mensch kann im Grunde frei über sein Vermögen verfügen, dies bedeutet auch, dass er frei bestimmen kann, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll. Doch gibt es hier einige Einschränkungen. Ehe und Familie ist durch das Grundgesetz geschützt. Der…

  • Pflichtteilsberechtigung

      Pflichtteilsberechtigung Jeder Mensch hat aufgrund seiner grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsfreiheit das Recht, testamentarisch frei über sein Vermögen verfügen zu können, dies bedeutet auch, dass er frei bestimmen kann, wer nichts von seinem Vermögen erben soll. Doch gibt es hier einige Einschränkungen. Ehe und Familie sind auch durch das Grundgesetz geschützt. Der Gesetzgeber trifft im Erbrecht…