Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht

Jeder geschäftsfähige Mensch, d.h. jeder der wirksam Rechtsgeschäfte abschließen kann, kann Vollmachten zu seiner Vertretung erteilen. Eine Vollmacht ist grundsätzlich auch jederzeit frei widerruflich. Ausgeschlossen ist ein Vollmachtserteilung bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, wie z.B. die Eheschließung, hier kann man sich nicht vertreten lassen. Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht auch gleich über den Tod hinaus erteilen. Dann…