Fachanwalt für Erbrecht
Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ wird einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin dann verliehen, wenn er/sie überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich des Erbrechts besitzt und diese nachweisen kann.
Voraussetzung ist neben einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts, der Nachweis von mindestens 80 erbrechtlichen Fällen in diesem zusammenhängenden Zeitraum und die Teilnahme an 3 jeweils 5-stündigen Pflichtklausuren unter Examensbedingungen, sowie 120 theoretischen Lehrgangsstunden.
Frau Rechtsanwältin Cudina ist seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht und darüber hinaus seit 2008 auch Fachanwältin für Erbrecht in Mannheim.