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Fachanwalt für Erbrecht

Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ wird einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin dann verliehen, wenn er/sie überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich des Erbrechts besitzt und diese nachweisen kann. Voraussetzung ist neben einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts, der Nachweis von mindestens 80 erbrechtlichen Fällen in diesem zusammenhängenden Zeitraum und die Teilnahme an 3 jeweils 5-stündigen Pflichtklausuren unter Examensbedingungen, sowie 120 theoretischen Lehrgangsstunden….