Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall
Das Erbrecht regelt die Abwicklung der Rechtsverhältnisse des Erblassers bei dessen Tod und den Übergang seines Vermögens auf seine Erben. Jedoch kann ein Mensch auch seine Rechtsgeschäfte noch zu Lebzeiten für seinen Tod regeln. Grundsätzlich sind Rechtsgeschäfte, die der Erblasser zu Lebzeiten für den Fall seines Todes abgeschlossen und vollständig abgewickelt hat nicht nach…