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Schenkung auf den Todesfall
VonCudina
Die Schenkung auf den Todesfall beruht auf dem Gedanken, dass jeder zu seinen Lebzeiten mit seinem Hab und Gut nach belieben verfahren kann. Er kann es verschenken, dabei aber bestimmen, dass die Schenkung erst unmittelbar nach seinem Tod ausgeführt werden soll. Den Beschenken kann dieses Rechtsinstitut, welches einem Vermächtnis ähnelt, sogar Vorteile bringen, denn wer…
Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall
VonCudina
Das Erbrecht regelt die Abwicklung der Rechtsverhältnisse des Erblassers bei dessen Tod und den Übergang seines Vermögens auf seine Erben. Jedoch kann ein Mensch auch seine Rechtsgeschäfte noch zu Lebzeiten für seinen Tod regeln. Grundsätzlich sind Rechtsgeschäfte, die der Erblasser zu Lebzeiten für den Fall seines Todes abgeschlossen und vollständig abgewickelt hat nicht nach…
Benachteiligung der Erben durch Verfügungen des Erblassers zu Lebzeiten
VonCudina
Verfügungen eines Erblassers zum Nachteil seiner späteren Erben Immer wieder werden wir Anwälte gefragt, ob es denn zulässig sei, dass ein Erblasser vor seinem Tod Schenkungen oder Verfügungen zum Nachteil seiner späteren Erben machen darf. Grundsätzlich ist dies zu bejahen, da zu Lebzeiten jeder über sein Vermögen frei verfügen darf. Allerdings gibt es eine Einschränkung,…
Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht
VonCudina
Jeder geschäftsfähige Mensch, d.h. jeder der wirksam Rechtsgeschäfte abschließen kann, kann Vollmachten zu seiner Vertretung erteilen. Eine Vollmacht ist grundsätzlich auch jederzeit frei widerruflich. Ausgeschlossen ist ein Vollmachtserteilung bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, wie z.B. die Eheschließung, hier kann man sich nicht vertreten lassen. Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht auch gleich über den Tod hinaus erteilen. Dann…
Fachanwalt für Erbrecht
VonCudina
Der Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ wird einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin dann verliehen, wenn er/sie überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich des Erbrechts besitzt und diese nachweisen kann. Voraussetzung ist neben einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts, der Nachweis von mindestens 80 erbrechtlichen Fällen in diesem zusammenhängenden Zeitraum und die Teilnahme an 3 jeweils 5-stündigen Pflichtklausuren unter Examensbedingungen, sowie 120 theoretischen Lehrgangsstunden….