Schenkung auf den Todesfall
Die Schenkung auf den Todesfall beruht auf dem Gedanken, dass jeder zu seinen Lebzeiten mit seinem Hab und Gut nach belieben verfahren kann.
Er kann es verschenken, dabei aber bestimmen, dass die Schenkung erst unmittelbar nach seinem Tod ausgeführt werden soll. Den Beschenken kann dieses Rechtsinstitut, welches einem Vermächtnis ähnelt, sogar Vorteile bringen, denn wer auf diese Art und Weise begünstigt wird, gehört nicht zu den Erben und muss deshalb auch nicht für die Bestattung oder andere Nachlassschulden aufkommen.
Die Schenkung auf den Todesfall unterliegt der Schenkungssteuer, die sich der Höhe nach nicht von der Erbschaftssteuer unterscheidet. Der Begünstigte kann, wenn die Sache richtig durchgeführt wurde, besonders rasch an den zugewendeten Vermögenswert kommen, da er nicht erst die Auseinandersetzung des Nachlasses abwarten muss.
Die Schenkung auf den Todesfall ist daher auch eine bevorzugte Möglichkeit, um den überlebenden Ehegatten schnellen Zugriff auf eine Geldsumme zu gestatten, denn die Kreditinstitute fordern in diesem Fall nicht die Vorlage eines Erbscheins, was oft viele Wochen in Anspruch nimmt.
Die Schenkung auf den Todesfall ist auch dann ein guter Weg, wenn der Erblasser zum Beispiel durch eine Verfügung von Todeswegen (Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament) gebunden ist und dennoch das Bedürfnis verspürt, einer ihm nahestehenden Person etwas zukommen zu lassen.