Anfechtung gemeinsames Testament
Das gemeinschaftliche Testament steht zwischen dem einseitigen Testament und dem Erbvertrag. Die Erblasser können ihre getroffenen Verfügungen zu Lebzeiten wie beim einseitigen Testament jederzeit widerrufen. Dies gilt auch für die wechselbezüglichen Verfügungen, das sind solche, die von einem Erblasser nicht ohne die Verfügung des anderen Erblassers getroffen worden wäre. Jedoch nach dem Tod eines Erblassers…